Ab dem 1. August gelten neue Regelungen bei der Ausbildung zum Bürokaufmann und zur Bürokauffrau. Darauf weist die Industrie- und Handelskammer (IHK) Osnabrück – Emsland – Grafschaft Bentheim hin. Strukturelle Anpassungen sollen eine präzisere und zukunftsorientierte Ausbildung ermöglichen. Dazu gehört unter anderem eine modernisierte Bezeichnungen für die Wahlqualifikationen. Betroffen sind Unternehmen, die bereits in diesem Bereich ausbilden oder dies für die Zukunft planen, sowie alle, die sich für eine Ausbildung interessieren. Berufsprofile müssen grundsätzlich regelmäßig angepasst werden, so IHK-Ausbildungsberater Daniel Zimmermann. Nur so sei die Aktualität der Ausbildungsinhalte gewährleistet.