IHK warnt vor unseriösen Schreiben zum Verpackungsregister

Die IHK Osnabrück – Emsland – Grafschaft Bentheim warnt vor unseriösen Schreiben zum Verpackungsregister. Gewerbetreibende werden demnach mit einer Zahlungsaufforderung für eine vermeintlich durchgeführte Registrierung nach den Regelungen des Verpackungsgesetzes konfrontiert. Das „Bundeszentralregister für Verbund-Verpackungsstoffe“ (BzVV) aus Berlin, von dem die Schreiben kommen, sei laut IHK ein Trittbrettfahrer und wolle offensichtlich die allgemeine Verunsicherung bei dem Verpackungsrecht ausnutzen. Die dafür einzig zuständige Behörde sei allerdings die „Stiftung Zentrale Stelle Verpackungsregister“ (ZSVR) in Osnabrück. Lediglich gewerbsmäßige Erstinverkehrbringer von befüllten Verkaufsverpackungen seien registrierungspflichtig, also solche Gewerbetreibende, die Produkte erstmals befüllen oder erstmals nach Deutschland importieren.

Weitere Infos zum Thema “Verpackungsregister”:
ZSVR im Web

Ansprechpartner IHK:
Robert Alferink
Tel.: 0541 353-315
Mail: alferink@osnabrueck.ihk.de

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