Die EU hat mit der „Network and Information Security“, kurz NIS-2-Richtlinie, neue IT-Sicherheitsvorgaben beschlossen, die rund 30.000 Unternehmen in Deutschland betreffen, darunter mehrere Hundert in der Region Osnabrück-Emsland-Grafschaft Bentheim. Diese Firmen müssen künftig IT-Sicherheitsvorfälle melden und besondere Maßnahmen ergreifen, so heißt es in einer Mitteilung der Industrie- und Handelskammer Osnabrück-Emsland-Grafschaft Bentheim. Die IHK empfiehlt Unternehmen, eine “Betroffenheitsprüfung” durchzuführen. Ein Online-Tool des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) kann dabei helfen. Obwohl die Richtlinie noch nicht in deutsches Recht umgesetzt wurde, sollten Firmen schon jetzt ihre IT-Sicherheitsmaßnahmen prüfen. Die IHK betont, dass Cybersicherheit im eigenen Interesse der Wirtschaft liegt, da Cyberangriffe jährlich Schäden von über 200 Milliarden Euro verursachen. Zudem fordert sie vom Bund eine schnelle Umsetzung der Richtlinie und eine effektive Rückmeldung über Sicherheitsvorfälle an die betroffenen Unternehmen. Alle EU-Mitgliedsstaaten sind verpflichtet, die NIS-2-Richtlinie bis zum 17. Oktober 2024 in nationales Recht zu übernehmen. Ob dies in Deutschland rechtzeitig geschehen wird, ist derzeit ungewiss.