IHK-Kammerpräsident Goebel enttäuscht über Urteil zur Verfassungsmäßigkeit des Solidaritätszuschlages

In einem Statement hat der Präsident der Industrie- und Handelskammer (IHK) Osnabrück-Emsland-Grafschaft Bentheim, Uwe Goebel, seine Enttäuschung über das Urteil des Bundesfinanzhofes zur Verfassungsmäßigkeit des Solidaritätszuschlages zum Ausdruck gebracht. Das Urteil sei für viele Unternehmen eine herbe Enttäuschung, so der Kammerpräsident. In der aktuellen Krise, die viele Unternehmen ohnehin stark belaste, wäre die Abschaffung des Solidaritätszuschlages ein wichtiges Signal gewesen. Nun müsse dringend nach anderen Wegen gesucht werden, um das Hochsteuerland Deutschland international wettbewerbsfähig zu halten, so Goebel weiter.

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