IHK informiert über rechtliche Regelungen zum Arbeiten bei hohen Temperaturen

Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer haben keinen Anspruch auf „Hitzefrei“. Darauf weist die Industrie- und Handelskammer (IHK) Osnabrück-Emsland-Grafschaft Bentheim hin. Für besonders schutzwürdige Personengruppen enthalte das Gesetz aber Sonderregelungen, erklärt IHK-Jurist Robert Alferink. Das seien insbesondere Schwangere, stillende Mütter sowie gesundheitlich beeinträchtigte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Abhängig davon, ob die Tätigkeit im Freien oder in geschlossenen Räumen ausgeübt wird, müssen ab bestimmten Temperaturen zudem Präventionsmaßnahmen ergriffen werden. Dabei kann es sich zum Beispiel um das Bereitstellen von Getränken, Sonnensegel über Baustellen im Freien oder angepasste Arbeitszeiten handeln. Einen Überblick über die rechtlichen Regelungen und Maßnahmen zum Schutz vor Hitz hat die IHK online zusammengestellt.

Facebook
Twitter
LinkedIn
Pinterest

Programm