IHK begrüßt Nachbesserung bei der Straßenverkehrsordnung für Großraum- und Schwertransporte

Transportunternehmen können auch im kommenden Jahr Genehmigungen für Großraum- und Schwertransporte bei der zuständigen Verkehrsbehörde vor Ort beantragen. Darauf hat die Industrie- und Handelskammer (IHK) Osnabrück-Emsland-Grafschaft Bentheim hingewiesen und begrüßt damit gleichzeitig eine jüngst dazu getroffene Entscheidung des Bundesrates. Eine Novellierung der Straßenverkehrsordnung hatte vorgesehen, diese Praxis zum 1. Januar 2021 zu ändern. Das hätte zu einer erheblichen Umverteilung des Auftragsaufkommens für Großraum- und Schwertransporte geführt, so die IHK. Für die regionalen Unternehmen des Großraum- und Schwertransportgewerbes sei die Entscheidung des Bundesrates eine Erleichterung. So könnten sie ihre bewährte Zusammenarbeit mit ihren örtlichen Ansprechpartnern bei den Straßenverkehrsämtern fortsetzen, heißt es in der IHK-Mitteilung.

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