Hinweise der Stadt Meppen zur Briefwahl

Die Stadt Meppen weist darauf hin, dass noch bis zum 2. Februar die Wahlbenachrichtigungskarten für die Bundestagswahlen am 23. Februar zugestellt werden, auch für Bürgerinnen und Bürger, die bereits die Briefwahl beantragt haben. Die entsprechenden Unterlagen können online über meppen.de beantragt werden. Eine zusätzliche Beantragung per E-Mail ist nicht nur nicht erforderlich, sondern kann im Zweifel zu fehlerhaften Bearbeitungen führen. Die Briefwahlunterlagen werden voraussichtlich ab dem 10. Februar versendet. Auslandssendungen werden aufgrund der verlängerten Postlaufzeiten dabei priorisiert behandelt. Weitere Informationen gibt es unter meppen.de/bundestagswahl.

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