Hendrik H. bleibt wegen des Verdachts des Betruges in U-Haft

Die Staatsanwaltschaft Osnabrück hat einen Haftbefehl gegen den emsländischen Jungunternehmer Hendrik H. wegen des Verdachts des Betruges erwirkt. Hendrik H. war vom Amtsgericht Meppen bereits zu einer Freiheitsstrafe von zweieinhalb Jahren verurteilt worden. Es ging dabei unter anderem um die Täuschung im Zusammenhang mit der Vermarktung von Projektrechten für den Bau eines Windparks. Jetzt ermittelt die Staatsanwaltschaft in einem noch umfangreicheren Tatkomplex. Es soll um die Täuschung von Investoren über das Vorhandensein von Windparkflächen gehen. Im Raum steht ein Schadensumfang von fast zehn Millionen Euro. Der Sachverhalt sei kompliziert, heißt es in einer Mitteilung des Oberlandesgerichtes Oldenburg. Die Ermittlungen seien umfangreich. Unter anderem müssten mehrere Terabyte Daten ausgewertet und Ermittlungen im Ausland durchgeführt werden. Vor diesem Hintergrund sei die Fortdauer der U-Haft gegen Hendrik H. gerechtfertigt, heißt es in der Mitteilung weiter.

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