Hauptzollamt Osnabrück ruft zur Vorsicht beim Kauf von Feuerwerkskörpern auf

Das Hauptzollamt Osnabrück ruft zur Vorsicht beim Kauf von Feuerwerkskörpern für Silvester auf. Das geht aus einer Pressemitteilung des Hauptzollamts hervor. Demnach werden besonders in Tagen vor Silvester Feuerwerkskörper unbekannter Herkunft angeboten. Die Verwendung dieser Raketen und Knaller könne laut dem Hauptzollamt lebensgefährliche Folgen haben. Außerdem sei auch mit strafrechtlichen Konsequenzen zu rechnen. Die Einfuhr von nicht konformitätsbewertetem und nicht mit dem CE-Kennzeichen versehenem Feuerwerk ist nach dem Sprengstoffgesetz verboten und strafbar. Des Weiteren sei zu beachten, dass für bestimmte Feuerwerkskörper der Kategorie F2 und für alle Feuerwerkskörper der Kategorien F3 und F4 eine sprengstoffrechtliche Erlaubnis erforderlich ist.

Foto © Zoll

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