Das Landgericht Osnabrück hat eine 34-jährige Frau aus Haren zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von zwei Jahren und sechs Monaten verurteilt. Die Frau musste sich vor dem Landgericht in einem Berufungsverfahren verantworten. Bereits im vergangenen Jahr hatte sie das Amtsgericht Meppen wegen Computerbetrugs in elf Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr und drei Monaten verurteilt. Zudem wurden 133 Euro eingezogen. In dieser Höhe soll die Frau mit einer im Schwimmbad Haren gefundenen EC-Karte in mehreren Geschäften verschiedene Waren bezahlt haben. Das Urteil des Meppener Gerichts wurde in Osnabrück nun aufgehoben und unter Einbeziehung verschiedener Einzelstrafen ein neues Urteil gesprochen. Neben der verhängten Freiheitsstrafe werden jetzt fast 4.000 Euro von der Frau eingezogen.