Handwerkskammer und IHK begrüßt Fristverlängerung zur Aufrüstung der Kassen

Die Handwerkskammer sowie die Industrie- und Handelskammer (IHK) für den Bereich Osnabrück – Emsland – Grafschaft Bentheim befürworten die Fristverlängerung für die Kassennachrüstung. Bargeld-intensive Betriebe hätten bis Ende September 2020 ihre Registrierkassen mit einer zertifizierten technischen Sicherheitseinrichtung gegen Manipulationen ausrüsten müssen. Bund und Länder hatten die Frist zur Aufrüstung bereits von Januar auf September 2020 verschoben. Die Finanzministerien in Niedersachsen und weiteren Bundesländern haben mit eigenen Erlassen nun einen weiteren Aufschub möglich gemacht. IHK und Handwerkskammer begrüßen die eigene Härtefallregelung der Bundesländer. Die Kassenumrüstung in Corona-Zeiten wäre für die Betriebe eine zusätzliche finanzielle Belastung gewesen. Die Fristverlängerung erspare ihnen zudem unnötige Bürokratie.

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