Das Amtsgericht Nordhorn hat gestern einen Angeklagten wegen des Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge zu einer Geldauflage von 600 Euro verurteilt. Der Angeklagte wurde nach dem Jugendstrafrecht verurteilt. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der zum Tatzeitpunkt 17-Jährige aus seiner Wohnung in Bad Bentheim gewerbsmäßig mit Marihuana gehandelt hat. Der Angeklagte hatte von einem Dritten etwa 500 g Marihuana entgegengenommen und verkaufsfertig verpackt. Dies hat er dann teilweise unter der Mithilfe eines Freundes gewinnbringend verkauft. Neben der Geldauflage wurde dem Angeklagten auferlegt, mit einer Drogenberatung Kontakt aufzunehmen sowie regelmäßig Urinproben abzugeben.