In einem Berufungsverfahren wegen des Handeltreibens mit Cannabis in fünf Fällen hat das Landgericht Osnabrück das Urteil gegen einen Mann aus Dörpen teilweise aufgehoben und neu gefasst. Das Amtsgericht Papenburg hatte den heute 33-Jährigen bereits im vergangenen Sommer zu einer Geldstrafe in Höhe von 6.000 Euro verurteilt. Das Landgericht senkte die Geldstrafe auf 4.125 Euro herab. Zudem hat das Gericht angeordnet, dass von dem Mann rund 2.000 eingezogen werden. Diese Summe soll er zuvor durch den Verkauf von insgesamt 300 g Cannabis erlangt haben.