Haftstrafe wegen gefährlicher Körperverletzung gegen 29-jährigen Mann aus Lingen

In einem Berufungsverfahren hat das Osnabrücker Landgericht ein Urteil des Lingener Amtsgerichtes vom 6. Juli vergangenen Jahres aufgehoben und neu gefasst. In dem Fall hatte das Amtsgericht einen 29-jährigen Mann aus Lingen wegen gefährlicher Körperverletzung zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von zehn Monaten auf Bewährung verurteilt. Unter Einbeziehung weiterer Strafen ist der 29-Jährige nun vom Osnabrücker Landgericht zu drei Jahren und zehn Monaten Gefängnis verurteilt worden. Außerdem hat das Gericht die Unterbringung des Angeklagten in einer Entziehungsanstalt angeordnet. Vor der Vollstreckung der Maßregel soll der Verurteilte aber 13 Monate der Strafe vorweg absitzen. Der 29-jährige Mann aus Lingen hatte am 10. Juni 2021 bei einem Streit in seiner Wohnung einem anderen Mann ein Küchenmesser in die Brust gestochen. Bei der Tat soll der Angeklagte erheblich unter dem Einfluss von Alkohol und Drogen gestanden haben.

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