Gutschein und Online-Bestellsystem sollen Papenburger Einzelhändlern helfen

Um die Papenburger Einzelhändler zu unterstützen, führt die Stadt einen „Oster-Gutschein“ ein. Der Gutschein wird ab sofort durch die LGS vertrieben. Anders als beim „Papenburg Gutschein“ muss beim „Oster-Gutschein“ direkt entschieden werden, in welchem Geschäft er eingelöst werden kann. Die Idee dafür stammt von einer Papenburger Unternehmerin. Normalerweise erhalten die Einzelhändler die Gutscheinsumme erst nach der Einlösung. Derzeit können aber viele Geschäft nicht öffnen. Durch den „Oster-Gutschein“ kann direkt nach Ostern die entsprechende Gutscheinsumme an das ausgewählte Geschäft überwiesen werden. Sobald die Läden wieder öffnen, können die Kunden den Gutschein einlösen. Als weitere Maßnahme zur Soforthilfe für den Einzelhandel arbeitet die Agentur für Wirtschaftsförderung an einem Online-Bestellsystem. Weitere Informationen gibt es hier.

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