Grafschafter Landrat Fietzek äußert sich besorgt um Außer-Haus-Verkauf von Alkohol

Der Landkreis Grafschaft Bentheim betrachtet die Auffassung des Landes Niedersachsens bezüglich des Außer-Haus-Verkaufs von Alkohol mit Sorge. Das geht aus einer Pressemitteilung hervor. So fallen nach Auffassung des Landes Niedersachsens neben Speisen auch Getränke unter den § 10 Abs. 2, womit auch ein Außer-Haus-Verkauf von alkoholischen Getränken möglich ist. Landrat Uwe Fietzek äußert sich dem gegenüber besorgt und verweist auf die Vorfälle in Lüneburg und Heidelberg, bei denen durch Außer-Haus-Verkauf von Alkohol weihnachtsmarktähnliche Situationen entstanden sind, durch die Mindestabstände nicht mehr eingehalten wurden und auch dem Mund-Nasen-Schutz keine Bedeutung mehr zukam. Das Resultat daraus könnten, so Fietzek, steigende Fallzahlen sein. Im Fall des Nordhorner Glühweintaxis weist der Landrat weiterhin darauf, dass nur einen Ausschank auf Bestellung gestattet sei.

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