Grafschafter Kreisverwaltung schränkt Dienstbetrieb bis zum 10. Januar ein

Die Kreisverwaltung der Grafschaft ist bis zum 10. Januar nur eingeschränkt im Dienst. Das hat der Landkreis heute mitgeteilt. Hintergrund sind die Bestimmungen zum Infektionsschutz und zur Kontaktreduzierung. Neben dem eingeschränkten Dienstbetrieb sind die Familien Service Büros bis zum 3. Januar geschlossen. Die Zulassungsstelle in Nordhorn ist bis zum 2. Januar nicht geöffnet.

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