Die Grafschaft Bentheim hat eine Ausnahmeregelung für den Transport von marktreifen Ferkeln erlassen. Das teilte der Landkreis heute mit. In der Grafschaft gelten seit dem Ausbruch der Afrikanischen Schweinepest im Emsland strenge Schutzmaßnahmen. Diese sollen einen Seucheneintrag in das Kreisgebiet und eine Ausbreitung vermeiden. Für schweinehaltende Betriebe im Radius von zehn Kilometern um den betroffenen Betrieb sieht die tierseuchenbehördliche Allgemeinverfügung unter anderem ein Verbringungsverbot vor. Das heißt Schweine und Erzeugnisse wie frisches Schweinefleisch, Zuchtmaterial oder auch Gülle dürfen nicht aus einem Bestand innerhalb der Überwachungszone transportiert werden. Durch einen Erlass des niedersächsischen Landesministeriums ist ein Transport von marktreifen Ferkeln aus er Überwachungszone unter bestimmten Voraussetzungen wieder möglich. Zum Beispiel wenn sich die Betriebe innerhalb derselben Lieferkette befinden. Auch zur Schlachtung von Masttieren innerhalb der Überwachungszone können unter bestimmten Bedingungen Ausnahmeanträge gestellt werden. Die Genehmigungen können beim Landkreis beantragt werden.
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