Gesetzesänderung mildert Strafe: Bewährung für Besitz von Kinder- und Jugendpornografie

Am Amtsgericht Lingen hat eine Gesetzesänderung für ein milderes Strafmaß für den Besitz von Kinderpornografie gesorgt. Das berichtete die Neue Osnabrücker Zeitung. So soll die Polizei die Wohnung eines heute 31-jährigen Mannes im Mai 2022 durchsucht und auf seinem Smartphone und einem USB-Stick unter anderem 179 kinderpornografische Dateien gefunden haben. Zum Tatzeitpunkt galt der Besitz kinderpornografischer Inhalte noch als Verbrechen. Im Juni 2024 reduzierte der Gesetzgeber die Mindeststrafe von einem Jahr auf drei Monate. Das soll sich positiv auf das Strafmaß des Angeklagten ausgewirkt haben. Das Gericht soll den Angeklagten wegen des Besitzes und des Beschaffens kinder- und jugendpornografischer Inhalte zu einer Freiheitsstraße von sechs Monaten auf Bewährung verurteilt haben. Das Urteil sei rechtskräftig.

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