Geschäftsführer von Zeitarbeitsfirma in Grafschaft Bentheim zu Bewährungsstrafe verurteilt

Das Amtsgericht Nordhorn hat einen Geschäftsführer einer Zeitarbeitsfirma aus der Grafschaft Bentheim sowie seine Frau wegen des Vorhaltens und Veruntreuens von Arbeitsentgelten verurteilt. Das teilt das Hauptzollamt Osnabrück mit. Der Geschäftsführer erhielt eine Freiheitsstrafe von acht Monaten. Die Strafe wurde zu einer zweijährigen Bewährung ausgesetzt. Die Ehefrau des Mannes erhielt eine Geldstrafe von 2700 Euro. Die Verurteilung erfolgte auf Ermittlungen der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Osnabrück. Zwischen 2015 und 2020 beschäftigten die beiden Verurteilten zahlreiche Arbeitnehmer, ohne diese ordnungsgemäß bei den Sozialkassen anzumelden. Dies führte zu Einsparung von über 280.000 Euro an Sozialversicherungsbeiträgen. Das Hauptzollamt verhängte zusätzlich zwei Bußgeldbescheide über insgesamt 6.900 Euro gegen den Geschäftsführer, da er trotz fehlender Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung seit Juni 2019 weiterhin Arbeitnehmer an Dritte verlieh.

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