Geschäftsführer von Transportfirma wegen nicht gezahlter Sozialabgaben und Steuerhinterziehung zu Geldstrafe verurteilt

Das Amtsgericht Osnabrück hat den Geschäftsführer einer Transportfirma aus dem Emsland wegen des Vorenthaltens und Veruntreuens von Arbeitsentgelt sowie wegen Steuerhinterziehung zu einer Geldstrafe von 10.000 Euro verurteilt. Wie der Osnabrücker Zoll mitteilt, hat der Mann von Oktober 2014 bis März 2019 zahlreiche Arbeitnehmer beschäftigt, ohne diese bei der Sozialkasse anzumelden. Den Lohn der Beschäftigten zahlte er zum großen Teil schwarz aus. Sozialabgaben in Höhe von mehr als 58.000 Euro wurden nicht gezahlt. Außerdem hinterzog der Mann Steuern in Höhe von etwa 58.200 Euro. Das Urteil ist rechtskräftig.

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