Ein Geschäftsführer aus dem Emsland, der in der Transport- und Logistikbranche tätig ist, ist vom Amtsgericht Osnabrück wegen Vorenthaltens und Veruntreuens von Arbeitsentgelt zu einer Geldstrafe von 4.500 Euro verurteilt worden. Das hat das Hauptzollamt Osnabrück mitgeteilt. Gegen einen weiteren Geschäftsführer sei das Verfahren wegen des gleichen Vorwurfs gegen einen Auflage von 3.000 Euro eingestellt worden. Die Beschuldigten sollen zwischen 2017 und 2019 zahlreichen Arbeitnehmern Spesen von mehr als 85.000 Euro zu Unrecht steuerfrei ausgezahlt haben. Außerdem seien an mehrere Beschäftigte Schwarzlohnzahlungen geleistet worden. Dadurch hätten die Geschäftsführer Sozialabgaben in Höhe von rund 110.000 Euro gespart. Der Sprecher des Hauptzollamtes, Christian Heyer, sagte, dass die Beschuldigten mit dieser Vorgehensweise nicht nur versucht hätten, sich einen Vermögensvorteil zu verschaffen, sondern auch einen Vorteil gegenüber den Mitbewerbern ihrer Branche.