Weil er in nicht geringer Menge Drogen gekauft und damit gehandelt hat, hat das Amtsgericht Nordhorn einen Mann zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren verurteilt. Die Strafe wurde zu einer vierjährigen Bewährung ausgesetzt. Zudem muss der Mann einen Geldbetrag an eine gemeinnützige Einrichtung zahlen und eine Drogentherapie absolvieren.