Gericht lehnt Eilantrag zur Aufhebung der Ausgangssperre im Emsland ab

Der von einem Rechtsanwalt aus Papenburg gestellte Eilantrag zur Aufhebung der nächtlichen Ausgangssperre im Emsland wurde abgelehnt. Das berichtet die ‘Neue Osnabrücker Zeitung’ (NOZ). Das Verwaltungsgericht Osnabrück habe nach einer umfassenden Abwägung zwischen dem Interesse des Antragstellers und dem der Öffentlichkeit, sich für eine Ablehnung des Urteils entschieden. Weiter heißt es, dass der Antragsteller nach Ansicht des Gerichts nicht geltend gemacht habe, besonders stark von der Ausgangssperre beeinträchtigt zu sein. Außerdem stehe die Befürchtung eines weiteren Anstiegs der Infektionszahlen im Raum, wodurch eine Überlastung des Gesundheitssystem einhergehen würde.

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