Das Verwaltungsgericht Osnabrück hat heute den Eilantrag eines Nachbarn abgelehnt, der sich gegen die Baugenehmigung für eine Tagespflegeeinrichtung mit Café und 64 betreubaren Wohnungen in Lingen gewehrt hatte. Das teilt das Verwaltungsgericht mit. Der Nachbar hatte behauptet, dass das Bauvorhaben zu groß und unpassend für das Wohngebiet sei und seine Rechte als Anwohner verletze. Besonders beanstandete er die geplante Anzahl von 47 Stellplätzen und die Auswirkungen auf die Nachbarschaft. Das Gericht entschied jedoch, dass die Baugenehmigung keine nachbarschützenden Rechte verletze. Das geplante Vorhaben sei in einem Gebiet zulässig, in dem auch andere größere Gebäude wie eine Seniorenanlage und ein Kindergarten vorhanden seien. Der Verkehr, der durch das Bauvorhaben entstehen würde, sei für die Nachbarschaft zumutbar. Auch das Rücksichtnahmegebot werde durch das Projekt nicht verletzt. Damit kann das Bauvorhaben wie geplant fortgesetzt werden.