Wie der Landkreis Grafschaft Bentheim mitteilt, ist ab Juni für die Grundversorgung der Geflüchteten aus der Ukraine das Jobcenter zuständig. Ab dem 1. Juni haben Geflüchtete aus der Ukraine Anspruch auf staatliche Grundsicherungsleistungen nach dem Sozialgesetzbuch II. Anerkannte urkrainische Geflüchtete fallen dann nicht mehr unter das Asylbewerbergesetz. Somit erhalten sie ihre Bezüge statt über die Sozialämter künftig über das Jobcenter. Mit Ausnahme der Stadt Nordhorn befinden sich in den Grafschafter Gemeinden Sozialamt und Jobcenter unter dem gleichen Dach der Kommune. Für die Geflüchteten in Nordhorn wechselt die Zuständigkeit vom Sozialamt der Kreisstadt zum Jobcenter des Landkreises Grafschaft Bentheim. An dem sogenannten Rechtskreiswechsel werde laut Valentin Drechsler, Leiter des Grafschafter Jobcenters, auf Hochtouren gearbeitet. Außerdem weist er daraufhin, dass das Jobcenter bei Bedarf auch Unterstützung anbietet.
Übersetzer und das Personal des Jobcenters helfen in der Zeit vom 3. bis zum 11. Mai 2022 werktags zwischen 9 Uhr und 12 Uhr bei der Antragstellung.