Gastronomie darf Speisen und Getränke weiter zum Abholen anbieten

Restaurants, Imbisse und Gastronomiebetriebe dürfen Speisen und Getränke unter bestimmten Bedingungen auch jetzt weiter verkaufen. Darauf hat die Industrie- und Handelskammer (IHK) Osnabrück-Emsland-Grafschaft Bentheim hingewiesen. Vorausgesetzt wird ein Außerhausverkauf sowie eine telefonische oder elektronische Vorabbestellung. Außerdem muss ein Mindestabstand von eineinhalb Metern zwischen den Kunden gewährleistet werden. Während der Bedienung darf sich immer nur eine Person im Ladenlokal auf einer Fläche von zehn Quadratmetern aufhalten. Mit diesen Richtlinien habe das Niedersächsische Gesundheitsministerium laut IHK den Gastronomiebetrieben die Gelegenheit gegeben, zumindest in kleinem Rahmen ihr Angebot aufrecht zu erhalten und Mitarbeiter weiter zu beschäftigen.

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