Freiheitsstrafe und Bußgeld für Inhaber einer emsländischen Baufirma

Das Osnabrücker Amtsgericht hat den Inhaber einer Baufirma aus dem Emsland wegen des Vorenthaltens und Veruntreuens von Arbeitsentgelt zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr und acht Monaten verurteilt. Angeklagt war der Mann in 57 Fällen. In das Urteil eingeschlossen wurden 19 Fälle wegen Steuerhinterziehung. Die Bewährungszeit wurde auf drei Jahre festgelegt. Neben der Bewährungsstrafe muss der Mann 4.000 Euro wegen des Verstoßes gegen den Mindestlohn zahlen. Wie das Hauptzollamt Osnabrück mitteilt, hat der Chef der emsländischen Baufirma von Juni 2012 bis Oktober 2017 zahlreiche Arbeitnehmer beschäftigt, ohne sie ordnungsgemäß bei den Sozialkassen angemeldet zu haben. So habe er sich Sozialabgaben in Höhe von rund 308.000 Euro erspart. Daneben soll er 245.000 Euro Steuern hinterzogen haben.

Foto (c) Hauptzollamt Osnabrück

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