Das Landgericht Osnabrück hat eine 59-jährige Frau aus Nordhorn vom Vorwurf der Urkundenfälschung in 335 Fällen freigesprochen. Die Staatsanwaltschaft hatte ihr vorgeworfen, im Zusammenhang mit dem Export von Pferden nach Mexiko gefälschte Laborberichte eingereicht und dadurch Gebühren in Höhe von rund 170.000 Euro gespart zu haben. Das Gericht konnte jedoch weder die Herstellung der Dokumente noch eine eindeutige Zurechnung zur Angeklagten sicher feststellen. Auch eine Versendung entsprechender E-Mails sei nicht mit der erforderlichen Sicherheit nachweisbar gewesen. Die Kammer stellte klar, dass nach dem Grundsatz „in dubio pro reo“ ein Freispruch zu erfolgen habe. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

