Bis zum 30. September 2025 können Förderanträge für private und gemeinnützige Maßnahmen im Rahmen der Dorfentwicklung Nordhorn-Neuenhaus-Lage gestellt werden. Gefördert werden unter anderem Sanierungen und Umgestaltungen an ortstypischen Gebäuden sowie Umnutzungen von Gebäuden für Gemeinschaftseinrichtungen. Private Anträge erhalten bis zu 35 % der Kosten, für gemeinnützige Vereine sind bis zu 75 % möglich. Interessierte können sich kostenlos beim Planungsbüro regionalplan & uvp p. stelzer GmbH beraten lassen. Anträge müssen über die jeweilige Stadt- oder Gemeindeverwaltung eingereicht werden.

