Fall von Vogelgrippe in Haren

In einem Geflügelbestand in der Stadt Haren (Ems) ist der Ausbruch der Vogelgrippe festgestellt worden. Es handelt sich um das hochpathogene Influenzavirus H5 N1, das teilt der Landkreis Emsland mit. Die dafür erlassene Allgemeinverfügung tritt ab morgen in Kraft. Drei Kilometer um den Betrieb besteht dann die Schutzzone sowie 10 Kilometer um den Betrieb die Überwachungszone. Darüber hinaus ist das Emsland auch noch durch einen Ausbruch von Geflügelgrippe in Menslage im Landkreis Osnabrück betroffen. Ein Teil der dortigen Überwachungszone befindet sich in der Samtgemeinde Herzlake. Von den angeordneten Maßnahmen sind nach vorläufigem Stand insgesamt 129 gewerbliche Haltungen mit über 5 Mio. Tieren und 133 Hobbyhaltungen mit über 1900 Stück Geflügel betroffen. Unter anderem darf das Geflügel nur noch im Stall gehalten werden. Es werden epidemiologische Ermittlungen vorgenommen, um die Ursache sowie weitere Kontaktbetriebe festzustellen. Das Virus ist für den Menschen nach bisherigen Erkenntnissen weitgehend ungefährlich, teilt der Landkreis Emsland mit.

 

 

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