Fall von mutmaßlicher Tierquälerei vor dem Osnabrücker Landgericht

Am Osnabrücker Landgericht wird heute der Fall eines 57-jährigen Mannes aus Haren verhandelt, der vom Vorwurf der Tierquälerei vom Amtsgericht Meppen im vergangenen Juni freigesprochen wurde. In der Berufungsverhandlung soll es noch einmal darum gehen, ob der Mann am 30. Juli 2020 Schlachtschweine zu einem Schlachthof hat transportieren lassen, obwohl einige der Schweine aufgrund von Verletzungen nicht transportfähig gewesen sein sollen. Die Transportunfähigkeit soll von der zuständigen Tierärztin bei Ankunft der Tiere am Schlachthof festgestellt worden sein. Die Tiere hätten außerdem seit mindestens zwei Wochen unter den festgestellten Verletzungen gelitten, was der Angeklagte gewusst haben soll.

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