Am 9. Juni 2024 wird in Deutschland das Europäische Parlament neu gewählt. Die Stadt Nordhorn weist darauf hin, dass auch Nordhornerinnen und Nordhorner aus anderen EU-Mitgliedsstaaten hier bei der Europawahl mitwählen dürfen. Dafür ist allerdings eine einmalige Eintragung ins Wählerverzeichnis erforderlich. Ein Antrag dazu muss bis spätestens zum 19. Mai 2024 bei der Verwaltung am Wohnort gestellt werden. In Nordhorn ist das entweder persönlich im Stadthaus II oder per Post möglich. Das benötigte Antragsformular ist auf der Internetseite der Bundeswahlleiterin unter dem Stichwort „Unionsbürgerinnen und -bürger“ zu finden.