Ein erneutes Bürgerbegehren zur Sanierung der Eissporthalle in Nordhorn ist nicht zulässig. Das teilt der Landkreis heute mit. Die Vertreterinnen und Vertreter der Bürgerinitiative zur Rettung der Grafschafter Eissporthalle hatten Anfang Juni ein weiteres Bürgerbegehren beantragt. Die Kreisverwaltung hat die Zulässigkeit eines solchen erneuten Bürgerbegehrens intensiv geprüft und festgestellt, dass die Voraussetzungen dafür nicht vorliegen. Der Kreisausschuss hat dieser Auffassung heute bei seiner Sitzung einheitlich zugestimmt. Erst am 7. Mai dieses Jahres hatten sich die Grafschafterinnen und Grafschafter mit 72,22 Prozent der Stimmen gegen einen Neubau der Eissporthalle entschieden. Das Niedersächsische Kommunalverfassungsgesetz sieht vor, dass während einer Sperrfrist von zwei Jahren keine weiteren Bürgerentscheide in der gleichen Angelegenheit durchgeführt werden dürfen. Da sowohl der Neubau als auch die Sanierung der Eissporthalle dem Erhalt des Eissports dienen, sind die Abstimmungsgegenstände identisch.