Emsländische Frauen Union informiert sich über das Bundesteilhabegesetz in der Praxis

Das Bundesteilhabegesetz ist ein Gesetz zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen. Es ist seit 2017 in mehreren Stufen in Kraft getreten, die vierte Stufe seit diesem Jahr. Im Kern geht es darum, dass ein Betroffener einen Unterstützungsbedarf gegenüber einem Eingliederungsträger formuliert. Mit einem dazu passenden Leistungserbringer wird dann ein Vertrag geschlossen. Klingt kompliziert? Ist es auch. Insbesondere Menschen mit kognitiven Einschränkungen bzw. deren gesetzliche Betreuer werden vor große Probleme gestellt. Die emsländische Frauen Union in der CDU hat sich vergangene Woche über das Thema informieren lassen. Christiane Adam war dabei und fasst das Gehörte zusammen:

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