Ein Mann aus dem Emsland ist wegen Leistungsbetruges zu einer Geldstrafe von 1800 Euro verurteilt worden. Das hat das Hauptzollamt Osnabrück mitgeteilt. Bei einer automatisierten Prüfung stellte sich heraus, dass der Hartz-IV-Empfänger einer geringfügigen Beschäftigung nachgekommen ist, die er dem Jobcenter nicht mitgeteilt hatte. Das ergab ein Abgleich der von Arbeitgebern gemeldeten Personaldaten mit den Arbeitslosendaten. Neben der Geldstrafe muss der Verurteilte die zu viel erhaltenen Beträge an den Leistungsträger zurückzahlen.