Einschränkungen für Rückkehrer aus Risikogebieten

Im Zusammenhang mit der Ausbreitung des Coronavirus hat das niedersächsische Gesundheitsministerium Rückkehrern aus Risikogebieten Einschränkungen auferlegt. Von den Einschränkungen sind alle Menschen betroffen, die sich innerhalb der vergangenen 14 Tage in einem Risikogebiet oder einem besonders betroffenen Gebiet aufgehalten haben. Diese Personen dürfen für einen Zeitraum von 14 Tagen bestimmte Einrichtungen nicht mehr betreten. Der Landkreis Emsland hat ein entsprechendes Betretungsverbot erlassen. Das gilt ab dem kommenden Samstag (14.3.). Der Landkreis weist außerdem darauf hin, dass ein Verstoß gegen die Anordnung mit einem Bußgeld in Höhe von bis zu 25.000 Euro geahndet werden kann. Auch die Grafschaft Bentheim weist auf die Einschränkungen nach Maßgabe des Robert-Koch-Instituts (RKI) hin. Dazu gehören unter anderem Kindertageseinrichtungen, Kinderhorte, Krankenhäuser oder Altenheime.

Informationen zu den Risikogebieten nach RKI gibt es hier.

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