Die 2. Kammer des Verwaltungsgerichts Osnabrück hat einen Eilantrag von Nachbarn gegen die Baugenehmigung für ein Wohn- und Geschäftshaus an der Burgstraße in Lingen abgelehnt. Das teilt das Verwaltungsgericht mit. An der Burgstraße soll ein Gebäude mit 19 Wohn- und drei Gewerbeeinheiten sowie einer Tiefgarage entstehen. Eigentümer eines angrenzenden Mehrfamilienhauses hatten Widerspruch gegen die Baugenehmigung eingelegt und die Aussetzung der Vollziehung beantragt. Als Grund nannten sie, dass sich das Bauvorhaben nicht in die Umgebung einfüge und zu Beeinträchtigungen, unter anderem durch Verschattung, führen würde. Das Gericht wies dies zurück. Demnach werden wohl keine nachbarschützenden Vorschriften verletzt. Durch den Bau einer alternativen Zufahrt zum Grundstück könnten die Nachbarn zudem mögliche Beeinträchtigungen verhindern.