Ehrenamtlich bei Strafprozessen dabei: Gemeinde Geeste sucht Schöffinnen und Schöffe

Die Gemeinde Geeste sucht neue Schöffen und Schöffinnen für die Amtsperiode 2024 bis 2028. Vorschläge für Bewerberinnen und Bewerber sollten bis zum 31. März eingereicht werden, so die Gemeinde in ihrer heutigen Mitteilung. Gesucht werden Personen, die in der Gemeinde wohnen und zur Zeit der Aufstellung der Vorschlagsliste zwischen 25 und 70 Jahre alt sind. Wählbar sind nur deutsche Staatsangehörige. Jugendschöffen sind ehrenamtliche Richter in der Strafrechtspflege, die bei den Amts- und Landgerichten in Verhandlung gegen Jugendliche mitwirken. Der Jugendschöffe soll durch seine Berufs- und Lebenserfahrungen ein entsprechendes Rechtsempfinden zur Geltung bringen. Bewerber für das Amt eines Jugendschöffen sollten deshalb erzieherisch befähigt und in der Jugenderziehung erfahren sein. Die Ausübung mehrerer Schöffenämter ist nicht möglich. Die Anzahl der Schöffen richtet sich danach, dass jede und jeder grundsätzlich höchstens zwölf Mal im Jahr eingesetzt wird.

Nähere Informationen über Stellung und Aufgaben der Schöffen: https://landgericht-osnabrueck.niedersachsen.de/startseite/service/schoffen

Das Bewerbungsformular für die Schöffenvorschlagslisten sind bei der Gemeinde Geeste, Ramona Krone, Zimmer A 2 oder auf der Homepage der Gemeinde Geeste auf www.geeste.de zum Download erhältlich. Ebenso kann das Bewerbungsformular beim Jugendamt des Landkreises Emsland, Fachbereich Jugend, Ordeniederung 1 in Meppen abgeholt werden.

Symbolbild: © pixabay

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