Ehemaliger Lathener Geschäftsführer vom Landgericht Osnabrück zu 4.000 Euro Strafe wegen Vorenthaltens von Arbeitsgeld verurteilt

Ein Angeklagter, der im Jahr 2020 Geschäftsführer eines Lathener Unternehmens war, ist vom Landgericht Osnabrück wegen Vorenthaltens von Arbeitsentgelt in 13 Fällen zu einer Geldstrafe von knapp 4.000 Euro verurteilt worden. Nach Angaben des Landgerichts wurde der Vorwurf des Betruges innerhalb des Verfahrens eingestellt, da dieser neben der eigentlichen Straftat nicht ins Gewicht fallen würde. Das Amtsgericht Papenburg hatte den 61-jährigen Angeklagten zu einer Strafe von knapp 6.000 Euro wegen Betruges verurteilt. Der ehemalige Geschäftsführer soll von Ende Februar 2020 bis Ende September 2020 Sozialversicherungsbeiträge für mehrerer Mitarbeiter nicht abgeführt haben. Dabei soll es sich insgesamt um einen Beitrag in Höhe von knapp 19.000 Euro gehandelt haben.

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