Die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr (NLStBV) muss die Kosten für das Eilverfahren des Naturschutzbundes (NABU) im Rahmen der Klage gegen den Ausbau der E233 tragen. Das teilt der NABU mit. Der NABU hatte Klage gegen den Planfeststellungsbeschluss zum ersten Abschnitt des vierstreifigen Ausbaus der E233 eingereicht. Die Landesbehörde hatte daraufhin erklärt, mit den eigentlichen Baumaßnahmen erst 2027 beginnen zu wollen und die gesetzlich angeordnete „sofortige Vollziehung“ der Genehmigung vorerst selbst unbefristet ausgesetzt. Der NABU hatte den Eilantrag für erledigt erklärt. Laut NABU müsse die Behörde nun die Kosten übernehmen, da der Eilantrag laut Bundesverwaltungsgericht voraussichtlich erfolgreich gewesen wäre. Hätte die Behörde die Vollziehung sofort ausgesetzt, wäre ein Einverfahren nicht notwendig gewesen. Der NABU ist mit diesem Ergebnis zufrieden. “Rückschlüsse über unsere Erfolgsaussichten im eigentlichen Klageverfahren lässt die nun ergangene Kostenentscheidung des Gerichts zwar nicht zu, aber wir sind zuversichtlich, dass wir auch im Klageverfahren das Gericht mit unseren Argumenten überzeugen können”, so Katja Hübner, Mitarbeiterin des NABU-Regionalverbandes Emsland/ Grafschaft Bentheim.