Das Landgericht Osnabrück hat gestern ein Urteil des Amtsgerichtes Lingen aufgehoben und den 45-jährigen Angeklagten freigesprochen. Dem Mann aus Bremen war vorgeworfen worden, sich im Sommer 2018 in Lingen unter falschen Angaben Zutritt zu einem Wohnhaus verschafft zu haben. Damals soll er vorgegeben haben, das Wasser prüfen zu müssen. Während er mit der Bewohnerin in den Keller gegangen sein soll, sei eine Mittäterin ins Haus gekommen und habe Schmuck im Wert von 10.000 Euro gestohlen. Das sollen beide später noch bei einem weiteren Wohnhaus probiert haben, in diesem Fall ohne Erfolg. Das Amtsgericht Lingen hatte den Mann im Februar wegen Diebstahls zu einer Bewährungsstrafe verurteilt. Auf die Berufung des 45-Jährigen hin sprach ihn das Landgericht nun von den Vorwürfen frei.