Drogenbesitz und -handel: Meppener muss nach Berufungsverfahren für zweieinhalb Jahre in Haft

Nach einem Berufungsverfahren am Osnabrücker Landgericht muss ein 45-jähriger Meppener nun für zweieinhalb Jahre in Haft. Das Amtsgericht Meppen hatte den Mann ursprünglich wegen des unerlaubten Besitzes und des Handels mit Betäubungsmitteln zu einer Strafe von einem Jahr und zehn Monaten verurteilt. Diese Strafe hatte das Amtsgericht zur Bewährung ausgesetzt. Der Meppener hatte bei einer Kontrolle in einem Rucksack Marihuana, Amphetamine, Ecstasytabletten und MDMA bei sich. Bei einer Wohnungsdurchsuchung wurden weitere Drogen und verschiedene Gegenstände zum Konsum und Verkauf gefunden. Das Landgericht sah den Besitz und Verkauf von Drogen in nicht geringer Menge als erwiesen an und fasst das Urteil gegen den Meppener neu. Die weitergehende Berufung des 45-Jährigen wurde als unbegründet verworfen.

 

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