Drogen zum Verkauf an Minderjährigen abgegeben: Bewährungsstrafe für 26-Jährigen aus Bad Bentheim

Weil er in zehn Fällen Marihuana an einen Minderjährigen abgeben hat, hat das Landgericht Osnabrück einen 26-jährigen Bad Bentheimer zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von zwei Jahren verurteilt. Die Strafe wurde zur Bewährung ausgesetzt. Die Staatsanwaltschaft hatte dem Mann vorgeworfen, mehrfach Marihuana an einen Teenager abgegeben zu haben, damit dieser die Drogen für ihn verkauft. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der Bentheimer so an Bargeld in Höhe von etwa 200 Euro gekommen ist. Dieser Betrag wird nun eingezogen – ebenso ein beschlagnahmtes Smartphone des Mannes. Außerdem trägt der Angeklagte die Kosten des Verfahrens.

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