Das Amtsgericht Meppen hat in der vergangenen Woche einen 33-Jährigen wegen Beihilfe zum unerlaubten Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in zwei Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr und zwei Monaten verurteilt. Die Vollstreckung wird zur Bewährung ausgesetzt. Zu den Taten soll es im Juli 2023 gekommen sein. Der Mann hatte sich als Fahrer zur Verfügung gestellt, um zuvor per SMS in den Niederlanden bestellte Drogen abzuholen. Die Drogen sollen für den Handel bestimmt gewesen sein.