Dreieinhalb Jahre Gefängnis für Drogenschmuggler

Ein 46 Jahre alter Mann muss wegen eines Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz für dreieinhalb Jahre ins Gefängnis. Das hat das Landgericht Osnabrück entschieden. Er ist im Oktober vergangenen Jahres mit einem internationalen Zug aus den Niederlanden nach Deutschland eingereist. Während der Reise hatte er mehr als ein Kilogramm Kokain bei sich. Die Drogen wollte er in Deutschland gewinnbringend weiterverkaufen. Für die Fahrt hat der Mann einen Kurierlohn von 500 Euro erhalten.

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