Ein zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von drei Jahren und vier Monaten verurteilter Mann aus Papenburg ist mit seiner Berufung vor dem Osnabrücker Landgericht gescheitert. Das Landgericht hat die Berufung des Angeklagten gegen das Urteil des Papenburger Amtsgerichtes als unbegründet verworfen. Der 44-jährige Mann aus Papenburg wurde unter anderem wegen gewerbsmäßigen Betruges in drei Fällen zu drei Jahren und vier Monaten Haft verurteilt. Neben einer gesonderten Freiheitsstrafe von einem Jahr wegen zwei weiterer Betrugsfälle verurteilte ihn das Gericht zu einer Gesamtgeldstrafe in Höhe von 900 Euro. Der Papenburger hatte Waren über ein Internetportal zum Kauf angeboten, ohne sie nach dem Veräußern an die Käufer zu versenden.