In der Dorfregion „Nordhorn – Neuenhaus – Lage“ können bis zum 1. Mai 2026 noch Fördermittel für sogenannte Kleinstvorhaben beantragt werden. Darauf hat die Stadt Nordhorn heute hingewiesen. Vereine, Kirchengemeinden, Institutionen und auch Privatpersonen können pro Projekt Zuschüsse von bis zu 2.500 Euro erhalten. Gefördert werden kleinere Maßnahmen, die das Gemeinschaftsleben stärken, etwa die Aufwertung von Plätzen oder Treffpunkten sowie Neuanschaffungen für die Dorfgemeinschaft. Ziel ist es, bürgerschaftliches Engagement, Vernetzung und Zusammenhalt in den Ortsteilen Grasdorf, Veldhausen, Hilten, Lage, Bookholt, Bimolten, Hohenkörben und Frenswegen zu fördern. Interessierte können sich für eine kostenfreie Beratung an ein Planungsbüro wenden. Die Auswahl der geförderten Projekte trifft der Arbeitskreis Dorfentwicklung, die endgültige Bewilligung erfolgt über das Amt für regionale Landesentwicklung.
Kontakt:
Für eine kostenfreie Beratung zur Förderfähigkeit von Kleinstvorhaben können sich Interessierte an das Planungsbüro „regionalplan & uvp“ wenden. Telefon: 05902 503702-28; eMail dorfentwicklung@regionalplan-uvp.de. Dort ist auch der Blanko-Steckbrief erhältlich, der zur Beantragung der Fördermittel ausgefüllt werden muss.