Nach einem Diebstahl in einer Wohnung in Lingen ist ein jetzt 43-jähriger Angeklagter heute vom Landgericht Osnabrück zu einer Haftstrafe von zwei Jahren verurteilt worden. Das Landgericht teilt mit, dass dafür ein Urteil des Amtsgerichts Lingen vom 15. Juni teilweise aufgehoben und neu gefasst wurde. Das Amtsgericht hatte den Angeklagten zu einer Bewährungsstrafe von zwei Jahren verurteilt. Der Mann aus Mülheim an der Ruhr hatte sich über die Geschäftsräume einer Lingener Bäckerei Zutritt zu einer frei zugänglichen Wohnung verschafft. Dort hatte er aus dem Schlafzimmer Goldschmuck im Wert von 49.000 Euro entwendet. Danach verkaufte er die Schmuckgegenstände. Das Gericht hat die Einziehung der 49.000 Euro angeordnet. Zudem muss der Mann auch die Kosten des Verfahrens und der notwendigen Auslagen zahlen.