Im Rechtsstreit zwischen einem Lingener Bankkunden und seiner Bank hat das Landgericht Osnabrück zugunsten des Geldinstituts entschieden. Das hat das Landgericht mitgeteilt. Der Kläger hatte wegen herausgegebener Fotos für eine Öffentlichkeitsfahndung Schmerzensgeld in Höhe von 500 000 Euro von der Bank verlangt. Im Sommer 2017 wollte ein anderer Mann bei der Bank mit gefälschten Papieren ein Konto eröffnen. Der Kläger war am selben Tag kurz vor der Tat in der Bank. Er war auf den Videoaufnahmen zu sehen. Die Polizei kam zu dem Schluss, dass er verdächtig sein könnte und veröffentlichte die Bilder im Rahmen einer Öffentlichkeitsfahndung. Der Kläger war der Meinung die Bank hätte reguläre Kunden kennzeichnen und so schützen können. Das Landgericht bestätigte die Auffassung der Bank, dass dies nicht ihre Aufgabe sei. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.(Symbolbild)